Die Gesamtschule ist keine neue Schulform, sondern Ihren Kindern bestens bekannt - übrigens seit 1920 - aus ihrer vierjährigen Grundschulzeit, in der sich die meisten sehr wohl und gut aufgehoben fühlten.
Danach verlangt das deutsche dreigliedrige Schulsystem, welches die Autoren der PISA-Studie weder für erfolgreich noch für zeitgemäß halten, von Ihnen als Eltern sehr früh eine Entscheidung über die Schullaufbahn Ihres Kindes mit allen Konsequenzen zu treffen. Da Entwicklung viel von äußeren Faktoren abhängt und nie gradlinig verlauft, braucht Ihr Kinder einen Schule, die sich dem Entwicklungstempo anpassen kann und alle Entfaltungsmöglichkeiten aufhält.
Chancengleichheit für jedes Kind
Alle Kinder können bis zum Abschluss nach dem 10. Jahrgang oder darüber hinaus bis zur Fachhochschulreife oder zum Abitur in den gewachsenen Lebens- und Spielgemeinschaften verbleiben. Die Klassen werden ausgewogen zusammen gesetzt. Unsere Gesamtschule unterrichtet und beurteilt die Schüler sehr sorgfältig, zunehmend nach Neigung und Leistung differenzierend. So “reifen” die Entscheidungen für den passenden Schulabschluss.Entschieden wird über die Abschlüsse erst am Ende des 10. Schuljahres, in der gymnasialen Oberstufe nach dem 11., 12. oder 13. Jahrgang.
Gleichwertige Abschlüsse
Die Gesamtschule in Nordrhein- Westfalen wurde 1981 zur gleichberechtigten Regelschule erklärt.Ab dem Jahr 1982 erkannten die Kultusminister aller Bundesländer die Abschlüsse der Gesamtschule uneingeschränkt als gleichwertig mit denen der traditionellen Schulformen an.Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule wird nach den Vorschriften erteilt, die für alle gymnasialen Oberstufen gelten und untersteht derselben Schulaufsicht wie die Oberstufe der Gymnasien. Die Fachhochschulreife nach Klasse 11 oder das Abitur der Gesamtschule ist ohne jede Einschränkung dem Abitur des herkömmlichen Gymnasiums gleichgestellt und wird seit 2007 mit dem Zentralabitur abgelegt.
In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden
- der Hauptschulabschluss
- der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- der mittlere Schulabschluss nach Klasse 10
- der mittlere Schulabschluss mit Fachoberschulreife nach Klasse 10.
Wer kann in die Oberstufe gehen?
Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler aller Schulen der Sekundarstufe I, die den Abschluss der Fachoberschulreife mit Qualifikation für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben haben.
Wie sieht die Laufbahn in der Oberstufe aus?
1. Einführungsphase (11.Jahrgang):
In der Einführungsphase müssen in beiden Kurshalbjahren
- neun durchgehende Grundkurse im Pflichtbereich und
- zwei Grundkurse aus dem Wahlbereich
belegt werden.
Weitere Kurse oder Arbeitsgemeinschaften können im Rahmen der Möglichkeiten der Schule belegt werden. In die Versetzungsentscheidung sind die 9 Grundkurse des Pflichtbereiches und ein Grundkurs aus dem Wahlbereich einzubringen. In der Einführungsphase werden alle Fächer in dreistündigen Grundkursen unterrichtet, die durchschnittliche Schülerwochenstundenzahl beträgt 34 Unterrichtsstunden.
2. Qualifikationsphase (12./13. Jahrgang):
In der Qualifikationsphase müssen
- zwei Fächer als fünfstündige Leistungskurse und
- sieben Fächer als dreistündige Grundkurse sowie ein achter Grundkurs oder ein Projektkurs
Am Ende des 12. Jahrgangs erreichen die Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife, der in Verbindung mit dem berufspraktischen Teil (einjähriges gelenktes Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung) zum Studium an einer Fachhochschule der BRD berechtigt (außer in den Ländern Bayern und Sachsen).
Am Ende der Qualifikationsphase 2 (Jahrgangsstufe 13 der Gesamtschule) finden drei schriftlichen und eine mündliche Prüfungen statt. Die Aufgaben im Zentralabitur werden von der Landesregierung zentral für die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen gestellt.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre für die Gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen